Verfahrensinformation
Der Kläger beantragt die Feststellung dass die Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer für eine inzwischen abgelaufene Wahlperiode rechtswidrig gewesen sei. Er macht u.a geltend, bestimmte Regelungen der Satzung der Handwerkskammer stünden mit Vorschriften der Handwerksordnung nicht in Einklang. Außerdem seien einige Wahlrechtsbestimmungen der Handwerksordnung verfassungswidrig. Das gelte namentlich für diejenige über die sog. Friedenswahl, der zufolge bei Zulassung nur eines Wahlvorschlags die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt gelten, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.
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Der Kläger beantragt die Feststellung dass die Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer für eine inzwischen abgelaufene Wahlperiode rechtswidrig gewesen sei. Er macht u.a geltend, bestimmte Regelungen der Satzung der Handwerkskammer stünden mit Vorschriften der Handwerksordnung nicht in Einklang. Außerdem seien einige Wahlrechtsbestimmungen der Handwerksordnung verfassungswidrig. Das gelte namentlich für diejenige über die sog. Friedenswahl, der zufolge bei Zulassung nur eines Wahlvorschlags die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt gelten, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.