Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung einer Studiengebühr für Langzeitstudenten in Baden-Württemberg. In dem Revisionsverfahren werden voraussichtlich dieselben Fragen zu erörtern sein, über die das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - befunden hat.


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Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung einer Studiengebühr für Langzeitstudenten in Baden-Württemberg. In dem Revisionsverfahren werden voraussichtlich dieselben Fragen zu erörtern sein, über die das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - befunden hat.