Verfahrensinformation

Das Revisionsverfahren soll der weiteren Klärung des Begriffs des wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG dienen.


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Das Revisionsverfahren soll der weiteren Klärung des Begriffs des wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG dienen.