Verfahrensinformation

Den Rechtsstreit führt eine 84jährige Bewohnerin eines Pflegeheims, für deren Heimaufenthalt neben den Zahlungen aus der Pflegekasse ergänzende Leistungen der Sozialhilfe erbracht werden. Nach einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes wurde ein größerer Pflegebedarf notwendig und die Pflegekasse stufte die Heimbewohnerin rückwirkend in eine höhere Pflegestufe ein. Der Träger der Sozialhilfe erhöhte seine Leistungen entsprechend für die Zeit, seit er von der Höherstufung erfuhr, verweigerte dies aber für die Vergangenheit. Er habe von der Verschlechterung des Gesundheitszustandes zunächst keine Kenntnis erlangt und sei deshalb rückwirkend nicht zu höheren Leistungen verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht wird darüber zu entscheiden haben, ob die Forderungen der Heimbewohnerin nach einer rückwirkenden Erhöhung der Sozialhilfeleistungen gerechtfertigt sind.


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Den Rechtsstreit führt eine 84jährige Bewohnerin eines Pflegeheims, für deren Heimaufenthalt neben den Zahlungen aus der Pflegekasse ergänzende Leistungen der Sozialhilfe erbracht werden. Nach einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes wurde ein größerer Pflegebedarf notwendig und die Pflegekasse stufte die Heimbewohnerin rückwirkend in eine höhere Pflegestufe ein. Der Träger der Sozialhilfe erhöhte seine Leistungen entsprechend für die Zeit, seit er von der Höherstufung erfuhr, verweigerte dies aber für die Vergangenheit. Er habe von der Verschlechterung des Gesundheitszustandes zunächst keine Kenntnis erlangt und sei deshalb rückwirkend nicht zu höheren Leistungen verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht wird darüber zu entscheiden haben, ob die Forderungen der Heimbewohnerin nach einer rückwirkenden Erhöhung der Sozialhilfeleistungen gerechtfertigt sind.