Verfahrensinformation
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens wehrt sich gegen die mit Rücksicht auf anrechenbares Einkommen ihres Vaters vorgenommene teilweise Versagung von Ausbildungsförderung. Im Revisionsverfahren geht es um die Voraussetzungen sog. elternunabhängiger Förderung nach § 36 BAföG, falls die Eltern nicht bereit sind, den angerechneten Unterhalt zu leisten.