Verfahrensinformation

Bei Streit über die Festsetzung von Pflegesätzen durch eine Schiedsstelle war die Klage nach früherem Recht gegen die Schiedsstelle, ist heute aber gegen eine der beiden Vertragsparteien von Pflegesatzvereinbarungen (Sozialhilfeträger und Einrichtungsträger) zu richten. Im Revisionsverfahren soll geklärt werden, ob die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Neuregelung des § 93 b Abs. 1 Satz 4 BSHG auch vor diesem Zeitpunkt eingeleitete Gerichtsverfahren erfasst und - bejahendenfalls - welche Auswirkungen sie auf die prozessuale Abwicklung von Pflegesatzstreitigkeiten hat.


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Bei Streit über die Festsetzung von Pflegesätzen durch eine Schiedsstelle war die Klage nach früherem Recht gegen die Schiedsstelle, ist heute aber gegen eine der beiden Vertragsparteien von Pflegesatzvereinbarungen (Sozialhilfeträger und Einrichtungsträger) zu richten. Im Revisionsverfahren soll geklärt werden, ob die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Neuregelung des § 93 b Abs. 1 Satz 4 BSHG auch vor diesem Zeitpunkt eingeleitete Gerichtsverfahren erfasst und - bejahendenfalls - welche Auswirkungen sie auf die prozessuale Abwicklung von Pflegesatzstreitigkeiten hat.