Verfahrensinformation
In einer vertriebenenrechtlichen Streitsache erstreben die Klägerin und ihre Kinder eine Bescheinigung als Abkömmlinge der unstreitig deutschstämmigen Eltern der Klägerin und Großeltern der Kinder. Da der Ehemann der Klägerin und Vater der Kinder als Funktionär der KPdSU eine besondere Bindung an das politische System der früheren Sowjetunion gehabt hatte, ist die Frage zu beantworten, ob der dadurch den Klägern infolge der langjährigen Familiengemeinschaft "vermittelte" Ausschlussgrund des § 5 BVFG auch der Erteilung einer Abkömmlingsbescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG entgegensteht.