Verfahrensinformation
In mehreren Verfahren geht es um die Frage, ob für einen privaten Kindergarten finanzielle Förderung nach § 74 SGB VIII von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlangt werden kann, wenn sich der Kindergarten zwar nicht im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeträgers befindet, jedoch Kinder aus dessen Bereich den Kindergarten besuchen. Das Berufungsgericht hatte einen Förderungsanspruch der Kindergartenträger dem Grunde nach bejaht, in einem Fall jedoch die Klage von Eltern auf Übernahme von Kosten der Betreuung ihres Kindes in der Kindertagesstätte verneint.
Verfahrensinformation
In mehreren Verfahren geht es um die Frage, ob für einen privaten Kindergarten finanzielle Förderung nach § 74 SGB VIII von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlangt werden kann, wenn sich der Kindergarten zwar nicht im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeträgers befindet, jedoch Kinder aus dessen Bereich den Kindergarten besuchen. Das Berufungsgericht hatte einen Förderungsanspruch der Kindergartenträger dem Grunde nach bejaht, in einem Fall jedoch die Klage von Eltern auf Übernahme von Kosten der Betreuung ihres Kindes in der Kindertagesstätte verneint.