Verfahrensinformation
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Änderung des Regionalplans für die Region Stuttgart, mit der jeweils gebietsscharf der Standort der Landesmesse sowie der Standort für die Erweiterung des Flughafens Stuttgart ausgewiesen wird. Die Stadt sieht darin eine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts und des Raumordnungsgesetzes des Bundes. Der Normenkontrollantrag war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos. Im Revisionsverfahren sind die bundesrechtlichen Voraussetzungen und Schranken zu klären, denen die gebietsscharfe Ausweisung von raumbedeutsamen Infrastrukturvorhaben in einem Regionalplan unterliegt.