Verfahrensinformation

Die zur Region Hannover gehörende Stadt Seelze hat eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für eine ca. 110 ha große Fläche beschlossen, auf der etwa 2 600 Wohneinheiten geschaffen werden sollen. Die Antragstellerin, die Eigentümerin von Grundstücksflächen im betroffenen Gebiet ist, stellt insbesondere in Frage, ob der vom Gesetz für derartige Maßnahmen geforderte erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten besteht. Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag als unbegründet zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an bereits ergangene Entscheidungen Gelegenheit zu weiterer Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten erfordert.


Verfahrensinformation

Die zur Region Hannover gehörende Stadt Seelze hat eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für eine ca. 110 ha große Fläche beschlossen, auf der etwa 2 600 Wohneinheiten geschaffen werden sollen. Die Antragstellerin, die Eigentümerin von Grundstücksflächen im betroffenen Gebiet ist, stellt insbesondere in Frage, ob der vom Gesetz für derartige Maßnahmen geforderte erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten besteht. Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag als unbegründet zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an bereits ergangene Entscheidungen Gelegenheit zu weiterer Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten erfordert.