Verfahrensinformation

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen einen Bebauungsplan, der für ihr Grundeigentum Flächen für Gemeinbedarf (Grundschule, Kindergarten) festsetzt. Im Revisionsverfahren wird u.a. zu klären sein, inwieweit für derartige Vorhaben vorrangig Grundstücke der Gemeinde selbst planerisch in Anspruch genommen werden müssen.


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Die Antragstellerinnen wenden sich gegen einen Bebauungsplan, der für ihr Grundeigentum Flächen für Gemeinbedarf (Grundschule, Kindergarten) festsetzt. Im Revisionsverfahren wird u.a. zu klären sein, inwieweit für derartige Vorhaben vorrangig Grundstücke der Gemeinde selbst planerisch in Anspruch genommen werden müssen.