Verfahrensinformation

Die Vorinstanz hat durch Normenkontrollurteil den Bebauungsplan "Stadtentlastungsstraße" der Stadt Kronberg i.T. für unwirksam erklärt, weil er gegen die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB, die Landschaftsschutzverordnung "Taunus" und gegen das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB verstoße. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, welche Tragweite dem Anpassungsgebot zukommt, wenn ein Bebauungsplan einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, jedoch im Einklang mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans steht.