Verfahrensinformation
Zu entscheiden ist, ob eine Photovoltaik-Anlage, die am Standort einer Windenergieanlage im Außenbereich errichtet werden und der Verbesserung der Windenergieerzeugung dienen soll, an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB teilnimmt.