Verfahrensinformation

Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für die Erweiterung eines Fachmarktes für Fahrräder, Sportartikel und Sportbekleidung. Ihre Klage war in beiden Vorinstanzen erfolglos, weil es sich bei dem Betrieb um einen - nach dem maßgebenden Bebauungsplan im Industriegebiet unzulässigen - "Verbrauchermarkt" im Sinn von § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 11 Abs. 3 BauNVO handle. Im Revisionsverfahren geht es um die Auslegung des Begriffs "Verbrauchermarkt".