Verfahrensinformation
Die Klägerin erstrebt einen Bauvorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses im Uferbereich des Ammersees. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die beklagte Behörde zur Erteilung des Bauvorbescheids verpflichtet. Die Tatsache, dass das Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet mit der Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers verwirklicht werden soll, hat er nicht als Genehmigungshindernis gewertet. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse seien trotz der Gefährdung gewahrt. Im Revisionsverfahren wird das Bundesverwaltungsgericht zu klären haben, ob diese Ansicht zutrifft.