Verfahrensinformation

Zu entscheiden ist die Frage, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung in Fällen, in denen für die Anfechtungsklage bereits erstinstanzlich Vertretungszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO) besteht, einen Hinweis hierauf enthalten muss.


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Zu entscheiden ist die Frage, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung in Fällen, in denen für die Anfechtungsklage bereits erstinstanzlich Vertretungszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO) besteht, einen Hinweis hierauf enthalten muss.