Verfahrensinformation
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzung einer Getränkelagerfläche als Verkaufsfläche in einem Lebensmittelmarkt. Das Berufungsgericht (Oberverwaltungsgericht Brandenburg) hat einen Genehmigungsanspruch unter Hinweis darauf verneint, die Nutzungsänderung ließe einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb entstehen, der sich im Hinblick auf die höhere Belastung der Nachbarschaft mit Verkehrslärm nicht in die nähere Umgebung des Vorhabens einfüge. Bei der Bestimmung der für das Merkmal der "Großflächigkeit" relevanten Verkaufsfläche seien die Verkaufsflächen benachbarter, bautechnisch selbständiger Einzelhandelsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt der Funktionseinheit zusammenzurechnen. Für die Beurteilung der Großflächigkeit seien auch die Verkaufsflächen der beiden benachbarten, im selben Geschäftsgebäude untergebrachten Läden (Backshop und Zeitschriftengeschäft) zu berücksichtigen. Die Klägerin teilt diese Auffassung nicht und sieht die Schwelle zur Großflächigkeit noch nicht erreicht.