Verfahrensinformation

Die Klägerin erstrebt mit ihrem - allein noch im Streit befindlichen - Hilfsantrag die Feststellung, dass die Versagung eines Bauvorbescheids für eine Reihenhausbebauung vor Eintritt einer Veränderungssperre rechtswidrig war. Im Revisionsverfahren geht es u.a. um die Frage, ob Planungsabsichten der Gemeinde, die sich noch nicht in einem Aufstellungsbeschluss niedergeschlagen haben, bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB als Versagungsgrund herangezogen werden können.


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Die Klägerin erstrebt mit ihrem - allein noch im Streit befindlichen - Hilfsantrag die Feststellung, dass die Versagung eines Bauvorbescheids für eine Reihenhausbebauung vor Eintritt einer Veränderungssperre rechtswidrig war. Im Revisionsverfahren geht es u.a. um die Frage, ob Planungsabsichten der Gemeinde, die sich noch nicht in einem Aufstellungsbeschluss niedergeschlagen haben, bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB als Versagungsgrund herangezogen werden können.