Verfahrensinformation

Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO) streiten die Parteien um die Frage, ob die Veräußerung von Eigentumswohnungen, die im Gebiet einer - inzwischen ersatzlos aufgehobenen - Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) der Stadt Hamburg liegen, genehmigungspflichtig waren bzw. hätte genehmigt werden müssen.