Verfahrensinformation

Die Kläger wenden sich in dem erstinstanzlichen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für die Bundesautobahn A 17, 2. Bauabschnitt zwischen der B 170 und der Anschlussstelle Pirna. Sie rügen eine unzulässige Beeinträchtigung ihres in der Nähe liegenden Grundstückes, weil die schalltechnischen Berechnungen des Straßenlärms unzutreffend seien und die vom Straßenverkehr verursachten Luftverunreinigungen den nach dem europäischen Recht vorgegebenen Grenzwert überschritten.