Verfahrensinformation
Die Kläger wenden sich in dem Verfahren, für das das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist, gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für den Neubau der Bundesautobahn A 17 im Abschnitt Anschlussstelle Pirna bis zur Bundesgrenze D/CZ. Sie rügen u.a. eine fehlerhafte Beurteilung der Lärm- und Schadstoffbelastungen, die auf ihrem Wohngrundstück zu erwarten seien. Ein Eilantrag der Kläger hatte keinen Erfolg.