Verfahrensinformation

Der Kläger, ein Landwirt, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Bundesautobahn A 20 südlich Lübecks, soweit durch die Planung ihm gehörende Grundstücke für die sog. Seitenentnahme und für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Verfahren als erst- und letztinstanzliches Gericht tätig.


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Der Kläger, ein Landwirt, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Bundesautobahn A 20 südlich Lübecks, soweit durch die Planung ihm gehörende Grundstücke für die sog. Seitenentnahme und für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Verfahren als erst- und letztinstanzliches Gericht tätig.