Verfahrensinformation
Die Klägerin, eine südöstlich von Berlin gelegene Kirchengemeinde, verfolgt Lärmschutzansprüche im Zusammenhang mit dem Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Single-Airport Berlin-Brandenburg International BBI. Sie verlangt Lärmschutzmaßnahmen für ihre drei Kirchen, weil sie eine Störung der Gottesdienste durch Fluglärm befürchtet. Außerdem strebt sie eine Beschränkung der Flugbewegungen an Sonn- und Feiertagen an, da die Zulassung von Flugbetrieb an diesen Tagen im wesentlich gleichen Umfang wie an Werktagen ihrer Ansicht nach mit der gesetzlich verankerten Sonn- und Feiertagesruhe nicht vereinbar ist.