Verfahrensinformation

Das Vermögenszuordnungsrecht macht die Zuordnung eines früher volkseigenen Vermögensgegenstandes in der Regel von dessen Nutzung an bestimmten Stichtagen (spätestens im Dezember 1993) abhängig. Als von ihr genutzt sieht die klagende Bahn AG ein Grundstück an, das Teil einer damals in Bau befindlichen S-Bahntrasse war, die mittlerweile fertiggestellt ist, ohne dass der Bahnbetrieb bisher aufgenommen worden wäre. Es wird zu klären sein, ob die Annahme der Vorinstanz zutrifft, unter diesen Umständen könne von einer Nutzung für Bahnzwecke nicht gesprochen werden.


Verfahrensinformation

Das Vermögenszuordnungsrecht macht die Zuordnung eines früher volkseigenen Vermögensgegenstandes in der Regel von dessen Nutzung an bestimmten Stichtagen (spätestens im Dezember 1993) abhängig. Als von ihr genutzt sieht die klagende Bahn AG ein Grundstück an, das Teil einer damals in Bau befindlichen S-Bahntrasse war, die mittlerweile fertiggestellt ist, ohne dass der Bahnbetrieb bisher aufgenommen worden wäre. Es wird zu klären sein, ob die Annahme der Vorinstanz zutrifft, unter diesen Umständen könne von einer Nutzung für Bahnzwecke nicht gesprochen werden.