Verfahrensinformation
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Budgets, das der Klägerin für das von ihr betriebene psychiatrische Krankenhaus zusteht. Bei den Pflegesatzverhandlungen für 1999 konnte sich die Klägerin mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht über das ihr zustehende Budget einigen. Die von ihr angerufene Schiedsstelle setzte das Budget auf 30.269.000 DM fest und blieb damit ca. 2,8 Mio DM hinter dem Antrag der Klägerin zurück; der Klägerin stehe weder ein voller Ausgleich der durch die Psychiatrie-Personalverordnung verursachten zusätzlichen Personalkosten noch ein pauschaler Gewinnaufschlag von 4 Prozent zu. Die Klage gegen die Genehmigung dieser Festsetzung durch das beklagte Land blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Mit ihrer Revision macht die Klägerin geltend, die Verweigerung der von ihr beantragten zusätzlichen Budgetbeträge verletze sie in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung.