Verfahrensinformation

Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Geldleistungen. Diese waren dem Kläger nach Abberufung aus seinem Amt als 1. Beigeordneter einer Stadt in Nordrhein-Westfalen nachträglich gezahlt worden, weil ein Gericht die Rechtswidrigkeit dieser Abberufung rechtskräftig festgestellt hatte. Die Beklagte fordert die Bezüge zurück, weil sie die Abberufung unbeschadet ihrer festgestellten Rechtswidrigkeit als wirksam ansieht.


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Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Geldleistungen. Diese waren dem Kläger nach Abberufung aus seinem Amt als 1. Beigeordneter einer Stadt in Nordrhein-Westfalen nachträglich gezahlt worden, weil ein Gericht die Rechtswidrigkeit dieser Abberufung rechtskräftig festgestellt hatte. Die Beklagte fordert die Bezüge zurück, weil sie die Abberufung unbeschadet ihrer festgestellten Rechtswidrigkeit als wirksam ansieht.