Verfahrensinformation

Der Kläger war vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis u.a. als Rechtsanwalt, danach als Angestellter in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei einer Universität, dann wieder als Rechtsanwalt und anschließend als Angestellter bei einem Bundesamt tätig. Die Beteiligten streiten darüber, ob auch die Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses bei einer Universität als ruhegehaltfähige Dienstzeit anzuerkennen ist.


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Der Kläger war vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis u.a. als Rechtsanwalt, danach als Angestellter in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei einer Universität, dann wieder als Rechtsanwalt und anschließend als Angestellter bei einem Bundesamt tätig. Die Beteiligten streiten darüber, ob auch die Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses bei einer Universität als ruhegehaltfähige Dienstzeit anzuerkennen ist.