Verfahrensinformation
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob die Emeritenbezüge des Klägers während seiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Chemie Berlin-Adlershof e.V. ruhen. Nach § 53 Abs. 8 Satz 2 BeamtVG wäre dies der Fall, wenn es sich bei dem Institut um einen Verband öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt. Bund und Land waren nicht Mitglieder des Vereins, hatten jedoch Einfluss über das Kuratorium und sich als Zuwendungsgeber zu finanzieller Ausstattung des Instituts verpflichtet, das Fremdfinanzierungsmittel von mindestens 30 % anwerben wollte.