Verfahrensinformation
Im vorliegenden Revisionsverfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des hessischen Richtergesetzes, nach denen die Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Richter zu versagen ist, wenn die durch die Nebentätigkeit erzielte Vergütung die gesetzlich festgelegte jährliche Verdienstgrenze übersteigt. Der hessische Landesgesetzgeber hat diesen neuartigen Versagensgrund neben die herkömmlichen Versagensgründe gestellt, die eine - im Einzelfall zu prüfende - Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch die Nebentätigkeit erfordern. Der Kläger des vorliegenden Verfahrens macht geltend, der gesetzliche Versagensgrund der Überschreitung einer jährlichen Verdienstgrenze verstoße gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, das von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht auf ungehinderte Verwertung der Arbeitskraft in der Freizeit und gegen die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes.