Verfahrensinformation

Der Kläger begehrt die Zahlung einer Ausgleichszulage gemäß § 13 Abs. 5 BBesG a.F. mit der Begründung, dass er seit 10 Jahren zulagenberechtigt verwendet worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zur weiteren Klärung der Voraussetzungen zugelassen, unter denen eine Zulage ruhegehaltfähig ist.


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Der Kläger begehrt die Zahlung einer Ausgleichszulage gemäß § 13 Abs. 5 BBesG a.F. mit der Begründung, dass er seit 10 Jahren zulagenberechtigt verwendet worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zur weiteren Klärung der Voraussetzungen zugelassen, unter denen eine Zulage ruhegehaltfähig ist.