Verfahrensinformation
Die Verfahren betreffen Lehrer, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind und die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erreichen wollen. Das beklagte Bundesland hat dies abgelehnt, weil die Kläger die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung (35 Jahre) überschritten haben. Die Kläger haben demgegenüber geltend gemacht, die Höchstaltersgrenze sei rechtwidrig, weil sie eine Diskriminierung wegen des Alters darstelle, die insbesondere gegen das im Jahr 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und entsprechende europarechtliche Vorgaben verstoße. Außerdem haben die Kläger eine Ungleichbehandlung gerügt, weil das beklagte Bundesland durch einen sog. Mangelfacherlass bei bestimmten Fächern eine Überschreitung der Höchstaltersgrenze um bis zu 10 Jahren ermöglicht hat. Die Klagen sind in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. In den Revisionsverfahren wird zu klären sein, ob die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung rechtmäßig ist und ob die Kläger sich gegebenenfalls auf Ausnahmen von der Altersgrenze berufen können.