Verfahrensinformation
In dieser Disziplinarsache gegen einen Bundesbeamten verhandelt das Bundesverwaltungsgericht erstmals als Revisionsgericht. Das Verwaltungsgericht hatte auf die Disziplinarklage des Dienstherrn den beklagten Postbeamten wegen eines Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Mit seiner erfolglosen Berufung hatte der Beamte den Einwand vertieft, das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Wesentlichen die Frage zu klären, ob der Personalrat - hier Betriebsrat - im Rahmen des Mitwirkungstatbestandes des § 78 Abs. 1 Nr. 3 Bundespersonalvertretungsgesetz nur am "ob" der Erhebung der Disziplinarklage oder auch an einer Erklärung in der Klageschrift, welche Disziplinarmaßnahme der Dienstherr für angezeigt hält (Klagebegehren, Klageantrag), zu beteiligen ist.