Verfahrensinformation

Gegenstand der beiden Klagen von Berufssoldaten, die beim BND tätig sind bzw. waren, ist der geltend gemachte Anspruch auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Im Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte vom Juli 2012 ist geregelt, dass eine bestimmte Anzahl von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten unter gewissen Voraussetzungen in den Ruhestand versetzt werden kann. Das Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz gehört zu den gesetzlichen Regelungen, die die politische Entscheidung zur Umorganisation der Bundeswehr von einer Wehrpflichtarmee zu einer Freiwilligenarmee umsetzen sollen. Durch die Möglichkeit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand soll der Personalbestand an die politische Vorgabe angepasst werden, wonach die Bundeswehr nur noch 185 000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich Reservistinnen und Reservisten umfassen soll. Die Bundeswehr hat die beantragte Versetzung der beiden Kläger in den Ruhestand mit der Begründung abgelehnt, sie könnten jeweils noch als Berufssoldat im Dienst verwendet werden.