Verfahrensinformation
Der Kläger macht einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung für einen Familienumzug geltend, den er nach der Rückkehr von einer Auslandsverwendung und Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit vom bisherigen Wohnort zum Wohnort des „Altersruhesitzes“ durchgeführt hat.