Verfahrensinformation

Der Kläger steht als Bundesbeamter im Dienst des Bundesnachrichtendienstes (BND). Mit seiner Klage, für die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, beantragt er die Feststellung, dass seine Umsetzung, d.h. die Abberufung als Leiter der Residentur des Dienstes in Neu-Delhi (Indien) aus persönlichen Gründen und die nachfolgende Verwendung in der Zentrale in Pullach, rechtswidrig gewesen ist. Die Verfahrensbeteiligten geben unterschiedliche Darstellungen der Vorkommnisse, die zu der Abberufung geführt haben. Das Bundesverwaltungsgericht wird auch über Fragen der Anhörung des betroffenen Beamten vor einer Umsetzung, der Notwendigkeit einer schriftlichen Begründung dieser Maßnahme und der Beteiligung der Personalvertretung zu entscheiden haben.