Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung eines Mietzuschusses zu den Kosten einer Wohnung an einem ausländischen Dienstort. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland ist der Meinung, wegen nachträglicher Herabsetzung des ursprünglich vereinbarten Mietzinses habe der Kläger über längere Zeit einen überhöhten Mietzuschuss erhalten.
Die mündliche Verhandlung findet aus organisatorischen Gründen im Gebäude des Bundesgerichtshofs - 5. Strafsenat -, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig statt.