Verfahrensinformation

Der Kläger ist Bundesbeamter im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes (BND). Er leistet dort seit längerem keinen Dienst, weil er krank geschrieben ist. Der Kläger ist als Mitarbeiter im Kleinverlag seiner Ehefrau tätig; insbesondere verfasst er Beiträge für eine Fachzeitschrift. Diese Nebentätigkeit hat er dem BND angezeigt. Mit der Klage will er die Aufhebung einer Verfügung erreichen, durch die ihm der BND untersagt hat, der Nebentätigkeit weiterhin nachzugehen. Nach Auffassung des BND verletzt der Kläger durch die Mitarbeit im Verlag der Ehefrau seine dienstliche Pflicht, sich während der Zeit der Erkrankung möglichst zu schonen, um so schnell als möglich die Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Ein Pflichtenverstoß liege bereits dann vor, wenn die Nebentätigkeit generell geeignet sei, die alsbaldige Genesung zu verzögern. Hinzu komme, dass Erwerbsarbeit von Beamten während einer Krankschreibung dem Ansehen des öffentlichen Dienstes abträglich sei.


Der Kläger hält die Untersagungsverfügung für rechtswidrig, weil die Nebentätigkeit nach Art und Umfang keinen nachteiligen Einfluss auf seinen Gesundheitszustand habe.