Verfahrensinformation
Das Verfahren wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen einem Bundesbeamten, der beim Bundesnachrichtendienst verwendet worden ist, der für die Tätigkeit bei diesem Dienst erforderliche sog. Sicherheitsbescheid weiterhin vorenthalten werden kann, wenn dieser Beamte in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vom Disziplinargericht nicht aus dem Dienst entfernt, sondern nur nach § 9 BDG zurückgestuft worden ist.