Verfahrensinformation
Abschiebungsschutz für Irak-Flüchtlinge
Die Kläger in vier weitgehend parallel gelagerten Revisionsverfahren sind irakische Staatsangehörige, die nach ihrer Einreise (1996 - 2001) in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt wurden. In dem Zeitraum zwischen April 2005 und Mai 2006 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anerkennungsbescheide wegen der veränderten politischen Verhältnisse im Irak nach dem Sturz von Saddam Hussein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt den Widerruf für rechtmäßig und verneinte zugleich einen Anspruch der Kläger auf Abschiebungsschutz wegen Gefahren für Leib und Leben aufgrund der instabilen Sicherheitslage im Irak. Die Revisionen der Kläger wenden sich im Schwerpunkt gegen die Ablehnung eines in einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft verankerten Abschiebungsschutzes in Fällen bewaffneter innerstaatlicher Konflikte (subsidiärer Schutz nach Art. 18 in Verbindung mit Art. 15 c RL 2004/83/EG). Das Bundesverwaltungsgericht wird sich im Rahmen der Revisionsverfahren auch mit der Frage zu beschäftigen haben, ob Erlasse der Bundesländer über die Aussetzung der Abschiebung in den Irak für die Frage der Gewährung von Abschiebungsschutz von Bedeutung sind (BVerwG 10 C 42.07, 43.07, 44.07 und 45.07).
Art. 15 c RL 2004/83/EG setzt "eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" voraus.