Verfahrensinformation
Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und reiste 1976 im Alter von 12 Jahren nach Deutschland ein; zuletzt war er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung. Er ist wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Strafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung seiner Tochter verbüßt er derzeit eine Haftstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten.
Die Stadt Krefeld hat den Kläger am 2. Mai 2006 ausgewiesen. Widerspruch, Klage und Berufung hatten keinen Erfolg. Das OVG Münster hat die Auffassung vertreten, dass im Falle des assoziationsberechtigten Klägers der erhöhte Ausweisungsschutz des Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie) keine Anwendung finde. Hiergegen wendet sich der Kläger mit der vom OVG zugelassenen Revision.