Verfahrensinformation

Die insgesamt sechs Klagen von betroffenen Grundeigentümern und Anwohnern richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz für den ersten Bauabschnitt vom Autobahnkreuz Chemnitz bis zur Anschlussstelle Hartmannsdorf. In dem erstinstanzlichen Verfahren machen die Kläger im Wesentlichen geltend, dass ein Bedarf für den Bau der Autobahn nicht gegeben sei, dass die Grenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe nach Inbetriebnahme der Autobahn nicht eingehalten werden können und dass die Trasse in einem folgenden Bauabschnitt das FFH-Gebiet "Mittleres Zwickauer Muldetal" beeinträchtige.


Beschluss vom 24.02.2005 -
BVerwG 4 A 3.04ECLI:DE:BVerwG:2005:240205B4A3.04.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 24.02.2005 - 4 A 3.04 - [ECLI:DE:BVerwG:2005:240205B4A3.04.0]

Beschluss

BVerwG 4 A 3.04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Februar 2005
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. P h i l i p p
als Berichterstatterin gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.
  2. Dr. Philipp