Beschluss vom 16.02.2011 -
BVerwG 2 PKH 1.11ECLI:DE:BVerwG:2011:160211B2PKH1.11.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 16.02.2011 - 2 PKH 1.11 - [ECLI:DE:BVerwG:2011:160211B2PKH1.11.0]

Beschluss

BVerwG 2 PKH 1.11

  • Hessischer VGH - 16.10.2009 - AZ: VGH 1 A 1711/09

In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 16. Februar 2011
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hartung
beschlossen:

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe

1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.