Beschluss vom 14.12.2006 -
BVerwG 20 F 5.06ECLI:DE:BVerwG:2006:141206B20F5.06.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 14.12.2006 - 20 F 5.06 - [ECLI:DE:BVerwG:2006:141206B20F5.06.0]
Beschluss
BVerwG 20 F 5.06
In der Verwaltungsstreitsache hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts
für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO
am 14. Dezember 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dawin und Dr. Kugele
beschlossen:
Der Antrag der Antragstellerin auf Berichtigung des Beschlusses vom 26. Oktober 2006 wird abgelehnt, da der Text des genannten Beschlusses nicht an einem Schreib- oder Rechenfehler oder an einer anderen offenbaren Unrichtigkeit in der Darstellung dessen, was das Gericht erklären wollte, leidet.