Beschluss vom 07.10.2008 -
BVerwG 9 PKH 6.08ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 07.10.2008 - 9 PKH 6.08 - [ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0]
Beschluss
BVerwG 9 PKH 6.08
- OVG Berlin-Brandenburg - 12.08.2008 - AZ: OVG 11 L 47.08
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Oktober 2008
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte, Domgörgen
und Dr. Christ
beschlossen:
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.
Gründe
1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.