Beschluss vom 07.10.2008 -
BVerwG 9 PKH 6.08ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 07.10.2008 - 9 PKH 6.08 - [ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0]

Beschluss

BVerwG 9 PKH 6.08

  • OVG Berlin-Brandenburg - 12.08.2008 - AZ: OVG 11 L 47.08

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Oktober 2008
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte, Domgörgen
und Dr. Christ
beschlossen:

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe

1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.