Verfahrensinformation

Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für den Neubau der Bundesstraße B 178 auf einer rund 6,3 km langen Teilstrecke zwischen Löbau und Nostitz. Sie befürchten, dass im anschließenden Bauabschnitt, der von Nostitz zur Autobahnanschlussstelle Weißenberg führen soll, ihnen gehörende Grundstücksflächen beansprucht und ihre Wohnungen durch Schadstoff- und Lärmimmissionen betroffen werden.


Beschluss vom 07.09.2005 -
BVerwG 9 A 43.04ECLI:DE:BVerwG:2005:070905B9A43.04.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 07.09.2005 - 9 A 43.04 - [ECLI:DE:BVerwG:2005:070905B9A43.04.0]

Beschluss

BVerwG 9 A 43.04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. September 2005
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R u b e l
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1 zur Hälfte, die Kläger zu 2 und 3 jeweils zu einem Viertel.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20 000 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 1. September 2005 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 1 VwGO i.V.m. § 100 ZPO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.