Beschluss vom 07.02.2007 -
BVerwG 1 PKH 3.07ECLI:DE:BVerwG:2007:070207B1PKH3.07.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 PKH 3.07 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:070207B1PKH3.07.0]

Beschluss

BVerwG 1 PKH 3.07

  • OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 22.09.2006 - AZ: OVG 16 A 4116/05.A

In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Februar 2007
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und Richter
sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck
beschlossen:

Der Antrag des Klägers, ihm für seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2006 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe

1 Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt nicht beigeordnet werden, weil - wie sich dies aus den Gründen des Beschlusses vom 11. Januar 2007 ergibt - das beabsichtigte Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2006 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 Abs. 1 ZPO; § 173 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 Satz 1 ZPO).