Beschluss vom 05.07.2005 -
BVerwG 9 A 15.05ECLI:DE:BVerwG:2005:050705B9A15.05.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 05.07.2005 - 9 A 15.05 - [ECLI:DE:BVerwG:2005:050705B9A15.05.0]

Beschluss

BVerwG 9 A 15.05

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Juli 2005
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. N o l t e
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2 500 € festgesetzt.

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 28. Juni 2005 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.