Beschluss vom 01.06.2007 -
BVerwG 7 B 17.07ECLI:DE:BVerwG:2007:010607B7B17.07.0
Beschluss
BVerwG 7 B 17.07
- OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 29.03.2007 - AZ: OVG 3 E 118/07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 1. Juni 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und Krauß
beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe
1 Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen die mit Beschluss des Senats vom 24. April 2007 getroffene Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007.
2 Mit dem Beschluss des Senats ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.