Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 01.03.2024 - BVerwG 20 F 14.23 (bereitgestellt am 16.04.2024)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Formale Anforderungen an die Sperrerklärung

Leitsatz

Die in § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 und 3 VwGO genannten Geheimhaltungsgründe können bei Sicherheitsüberprüfungsakten regelmäßig nur die Zurückhaltung bestimmter Aktenteile und die Schwärzung von Passagen rechtfertigen, keine komplette Vorlageverweigerung.

Urteil vom 19.10.2023 - BVerwG 8 C 6.22 (bereitgestellt am 15.04.2024)

Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht

Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG

Leitsatz

§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG ist auf Annahmen an Kindes statt nach DDR-Recht mit der Maßgabe anwendbar, dass an die Stelle der Aufhebung der Maßnahme die Feststellung ihrer Rechtsstaatswidrigkeit tritt.

Urteil vom 07.12.2023 - BVerwG 4 CN 6.22 (bereitgestellt am 15.04.2024)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Alternativenprüfung bei der Änderung eines Regionalplans zur Ausweisung eines Standorts für ein Großkraftwerk

Leitsätze

1. Neben der Zulässigkeit der Revision prüft das Revisionsgericht von Amts wegen auch das Vorliegen der vom Vordergericht bejahten Sachurteilsvoraussetzungen des Rechtsschutzbegehrens sowie der Prozessfortsetzungsbedingungen. Es ist dabei nicht an die tatsächlichen Feststellungen im angegriffenen Urteil gebunden (Klarstellung der Rechtsprechung des Senats).

2. Zielt die beabsichtigte Änderung des Regionalplans auf ein Vorhaben, dessen Verwirklichung bedeutende umweltrechtliche Konfliktlagen mit sich bringen kann, kann Anlass bestehen, den Untersuchungsraum der Alternativenprüfung über den Geltungsbereich des Regionalplans hinaus zu erstrecken.

3. Der nach § 11 Abs. 5 Satz 2 ROG gebotene Hinweis ist nicht bereits deswegen irreführend, weil darin auch über eine nach dem Gesetz nicht bestehende Rügepflicht belehrt wird; anderes kann nur gelten, wenn dies dazu führen kann, dass der Betroffene die Rüge eines beachtlichen Verfahrensverstoßes unterlässt.

Urteil vom 01.02.2024 - BVerwG 2 A 1.23 (bereitgestellt am 15.04.2024)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden

Leitsatz

Der Umstand, dass die vorangegangene Fassung einer dienstlichen Beurteilung wegen eines Fehlers aufgehoben worden ist, muss nicht zwingend zu einer Anhebung des vergebenen Gesamturteils in der korrigierten dienstlichen Beurteilung führen.

Beschluss vom 26.03.2024 - BVerwG 2 VR 10.23 (bereitgestellt am 15.04.2024)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsätze

1. Die Beurteilung der Frage, ob eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung. Nach diesem Zeitpunkt - etwa im Verlauf des Widerspruchsverfahrens - eingetretene Änderungen sind nicht zu berücksichtigen.

2. Der Bewerbungsverfahrensanspruch verpflichtet den Dienstherrn nicht nur zur leistungsgerechten Auswahl, sondern auch zur chancengleichen Behandlung aller Bewerber im Verfahren.

Beschluss vom 04.01.2024 - BVerwG 20 F 3.22 (bereitgestellt am 10.04.2024)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Geheimhaltung von Prüfervoten

Leitsätze

1. Prüfungsakten und Prüfervoten sind nicht nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO generell geheim zu halten. Dies schließt den Geheimhaltungsschutz einzelner Akteninhalte nicht aus.

2. Private Forschungsergebnisse sind als geistiges Eigentum von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt und können wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig sein.

3. Prüfungsbewertungen gehören zu den personenbezogenen Angaben, an deren Geheimhaltung ein von Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG geschütztes Interesse bestehen kann.

Urteil vom 16.11.2023 - BVerwG 3 C 18.22 (bereitgestellt am 08.04.2024)

Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Förderungsmaßnahmen sowie Tierzucht- und Tierseuchenrecht

Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV bei der Inanspruchnahme der Pflugregelung gemäß § 2a DirektZahlDurchfV

Leitsätze

1. Die in § 10a Abs. 1 InVeKoSV bestimmte Frist ist eine Ausschlussfrist.

2. Bei der Würdigung der Nachweise für das Umpflügen ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass der Betriebsinhaber im Zeitpunkt des Umpflügens keinen Anlass für eine Nachweissicherung hatte. Der Nachweis des Umpflügens kann auch durch Unterlagen erbracht werden, die einzeln nur Indizwirkung haben, aber in der Gesamtbetrachtung die erforderliche Überzeugung für den Nachweis vermitteln.

Urteil vom 16.11.2023 - BVerwG 3 C 20.22 (bereitgestellt am 08.04.2024)

Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Förderungsmaßnahmen sowie Tierzucht- und Tierseuchenrecht

Frist für die Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV bei der Inanspruchnahme der Pflugregelung gemäß § 2a DirektZahlDurchfV

Leitsätze

1. Die in § 10a Abs. 1 InVeKoSV bestimmte Frist ist eine Ausschlussfrist. Sie schließt die Vorlage neuer Nachweise für das Umpflügen und deren Berücksichtigung auch dann aus, wenn die Nachweise rechtzeitig gemachte Angaben und beigefügte Unterlagen ergänzen.

2. § 10a Abs. 1 InVeKoSV hindert den Betriebsinhaber nicht, fristgerecht vorgelegte Nachweise nachträglich zu erläutern. Die Vorlage eines neuen Beweismittels ist keine Erläuterung eines fristgerecht vorgelegten, aber unzureichenden Nachweises.

3. Bei der Würdigung der Nachweise für das Umpflügen ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass der Betriebsinhaber im Zeitpunkt des Umpflügens keinen Anlass für eine Nachweissicherung hatte. Der Nachweis des Umpflügens kann auch durch Unterlagen erbracht werden, die einzeln nur Indizwirkung haben, aber in der Gesamtbetrachtung die erforderliche Überzeugung für den Nachweis vermitteln.

Urteil vom 16.11.2023 - BVerwG 3 C 27.22 (bereitgestellt am 08.04.2024)

Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Förderungsmaßnahmen sowie Tierzucht- und Tierseuchenrecht

Frist für die Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV bei der Inanspruchnahme der Pflugregelung gemäß § 2a DirektZahlDurchfV

Leitsätze

1. Die in § 10a Abs. 1 InVeKoSV bestimmte Frist ist eine Ausschlussfrist. Sie schließt die Vorlage neuer Nachweise für das Umpflügen und deren Berücksichtigung auch dann aus, wenn die Nachweise rechtzeitig gemachte Angaben und beigefügte Unterlagen ergänzen.

2. § 10a Abs. 1 InVeKoSV hindert den Betriebsinhaber nicht, fristgerecht vorgelegte Nachweise nachträglich zu erläutern. Die Vorlage eines neuen Beweismittels ist keine Erläuterung eines fristgerecht vorgelegten, aber unzureichenden Nachweises.

3. Bei der Würdigung der Nachweise für das Umpflügen ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass der Betriebsinhaber im Zeitpunkt des Umpflügens keinen Anlass für eine Nachweissicherung hatte. Der Nachweis des Umpflügens kann auch durch Unterlagen erbracht werden, die einzeln nur Indizwirkung haben, aber in der Gesamtbetrachtung die erforderliche Überzeugung für den Nachweis vermitteln.

Urteil vom 19.12.2023 - BVerwG 10 C 5.22 (bereitgestellt am 02.04.2024)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Leitsatz

Weder das Grundrecht auf Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) noch das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens und der Weltanschauung (Art. 3 Abs. 3 GG) in Verbindung mit dem Grundsatz weltanschaulich-religiöser Neutralität des Staates gewährleisten einen Anspruch einer Weltanschauungsgemeinschaft auf Entfernung von Kreuzen, die im Eingangsbereich staatlicher Behörden als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung angebracht sind.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: