Verfahrensinformation

Die Klägerin - die Stadt Osnabrück - wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 6. Oktober 2016 für den Umbau der 110-, 220- und 380 kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Lüstringen im Planungsabschnitt vom Pkt. Gaste bis zur Umspannanlage Lüstringen, die zur Erhöhung der Transportkapazität in Teilabschnitten auf 380 kV umgestellt werden soll. Zu diesem Zweck beantragte die Vorhabenträgerin die Feststellung des Plans zur Umbeseilung der bestehenden Hochspannungsmasten. Sie sind derzeit auf den beiden oberen Traversen mit zwei 110 kV-Stromkreisen und auf der unteren Traverse mit zwei 220 kV-Stromkreisen beseilt. Künftig soll auf den oberen beiden Traversen beidseitig ein 380 kV-Stromkreis im Viererbündel betrieben werden, auf der unteren Traverse soll die 220 kV-Leitung im Zweierbündel erhalten bleiben, aber nur noch mit 110 kV betrieben werden. Die bestehende Leitung verläuft zum Teil durch dicht besiedeltes Gebiet. Die Klägerin macht u.a. eine Nichtberücksichtigung von Zielen der Raumordnung, eine Rechtsverletzung durch von der Leitung ausgehende Immissionen durch Lärm und elektromagnetische Felder sowie eine fehlerhafte Alternativenprüfung geltend; die sich aufdrängende Möglichkeit eines Ersatzneubaus durch weniger dicht besiedeltes Gebiet habe die Planfeststellungsbehörde vorschnell und auf der Grundlage einer fehlerhaften Gewichtung bestehender Vorbelastungen verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Klage im ersten und letzten Rechtszug.